Der Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde (Bürgerservice) gestellt werden. Sie können diese für sich selbst wie folgt beantragen:
- „Einfacher“ Strafregisterauszug
- „Kinder- und Jugendfürsorge“ Strafregisterauszug
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht bei Antragstellung sowie Abholung durch eine andere Person
- Bestätigung – für Kinder- und Jugendfürsorge Antrag
Kosten
Verwaltungsabgabe: 2,10 € (Angabe über die vorzulegende Stelle)
Bundesgebühr: 14,30 €
Zeugnisgebühr: 14,30 € (Keine Angabe über die vorzulegende Stelle)
Kostenfrei: Vorlage bei Rotes Kreuz