Strafregisterauszug

Der Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde (Bürgerservice) gestellt werden. Sie können diese für sich selbst wie folgt beantragen:

  • „Einfacher“ Strafregisterauszug
  • „Kinder- und Jugendfürsorge“ Strafregisterauszug


Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:


Kosten
Verwaltungsabgabe: 2,10 € (Angabe über die vorzulegende Stelle)
Bundesgebühr: 14,30 €
Zeugnisgebühr: 14,30 € (Keine Angabe über die vorzulegende Stelle)
Kostenfrei: Vorlage bei Rotes Kreuz

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