Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde (Bürgerservice) gestellt werden.
Alle nötigen Informationen erhalten Sie hier
Kosten:
Antrag auf Ausstellung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968:
Verwaltungsabgabe: 2,10 € (Angabe über die vorzulegende Stelle)
Bundesgebühr: 23,90 €
Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- u. Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968
oder
Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz 1968:
Verwaltungsabgabe: 2,10 € (Angabe über die vorzulegende Stelle)
Bundesgebühr: 26,90 €
Kostenfrei:
a) Freiwilligen Organisationen gem. § 3 Abs. 1 Freiwilligengesetz
b) Spendenbegünstigte Einrichtungen
c) Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
