Aufgrund der Bestimmungen des Oö- Hundehaltegesetzes, ist jede Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, diesen in der Gemeinde (Bürgerservice) in der sich der Hauptwohnsitz befindet, binnen 3 Tage zu melden.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002
- Versicherungsnachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund
- Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank und Chipnummer