Hundehaltung

Aufgrund der Bestimmungen des Oö- Hundehaltegesetzes, ist jede Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, diesen in der Gemeinde (Bürgerservice) in der sich der Hauptwohnsitz befindet, binnen 3 Tage zu melden.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002
  • Versicherungsnachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank und Chipnummer

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss ebenfalls mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

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