Gebühren & Verordnungen

Am 1. Juli 2025 ist in OÖ das Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz in Kraft getreten.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden nun alle Verordnungen im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) kundgemacht und können unter RIS Bad Kreuzen eingesehen werden.

Privatrechtliche Verordnungen der Marktgemeinde und amtliche Kundmachungen werden auf der Amtstafel veröffentlicht.


Hoheitl._Gebühren_Abgaben_und_Hebesätze_und_privatrechtliche_Tarife_und_Entgelte.pdf herunterladen (0.11 MB)