Die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, wildlebender Tiere, Pflanzen und Vogelarten ist im Rahmen von EU-Richtlinien regelmäßig zu überwachen (Monitoring). Die dafür erforderlichen Erhebungen werden bundesweit in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt und erfolgen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten, u.a. auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Den beauftragten Personen ist jederzeit Zutritt und – soweit geeignete Wege bestehen – Zufahrt zu Grundstücken zu gewähren. Sie führen eine Bestätigung der Oö. Landesregierung und einen Lichtbildausweis mit.

Die Grundeigentümer/innen und Bewirtschafter/innen sind durch das Monitoring nicht direkt betroffen. Es werden keine Veränderungen im Gelände oder im Pflanzenbestand vorgenommen. Auf den Untersuchungsflächen werden lediglich Koordinaten und Informationen zu den Arten aufgenommen. Einzelne Tiere können zu Nachweis- oder Bestimmungszwecken vorübergehend gefangen werden.

Erhebung der Artenvielfalt
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